GIANNA HABLüTZEL-BüRKI WEGEN VERLEUMDUNG VERURTEILT

Auf Social Media hatte sie unter anderem ihrem künftigen Grossratskollegen Gabriel Nigon vorgeworfen, bei den Vorstandswahlen des Schweizerischen Fechtverbands Stimmen zu kaufen. 

Ihre sportlichen Wettkämpfe beendete die Degenfechterin Gianna Hablützel meist siegreich. Am Donnerstag aber musste die 53-Jährige eine bittere Niederlage einstecken. Das Basler Strafgericht bestätigte das Urteil, wonach sie sich der Verleumdung schuldig gemacht hatte, als sie am 7. Mai 2021 in den sozialen Medien einen Post mit dem Inhalt absetzte, den der Gerichtspräsident letztlich als «in einem demokratischen Land schweren Vorwurf» bezeichnete.

Der Beitrag Hablützels, die für die SVP politisiert, richtete sich unter anderem gegen den Bald-Grossratskollegen Gabriel Nigon (LDP). Im Vorfeld der Vorstandswahlen des Schweizerischen Fechtverbands nannte sie Nigon (und weitere Kandidaten), die nicht wählbar seien, weil sie auf die Ethikcharta von Swiss Olympic keinen Wert legten und Wahlstimmen kauften. 

Gegen den von der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl (45 Tagessätze à 180 Franken bedingt) rekurrierte Hablützel. Ihre Verteidigerin Rena Zulauf sah sich in der Verhandlung vor dem Strafgericht gezwungen, weit auszuholen. Man dürfe nicht ausser Acht lassen, dass es zwischen Nigon (dem früheren Equipenchef der Schweizer Fechterinnen) und Hablützel eine Serie von Vorfällen gegeben habe.

«Heute würde man von Mobbing sprechen», sagte Zulauf und verwies unter anderem auf den Ausschluss der Olympia-Silbermedaillengewinnerin aus dem Team, nachdem diese sich 2004 die Rechte an der Internet-Domain einer aufstrebenden Fechterin gesichert hatte. Anders als von Nigon dargestellt, habe Hablützel dem Talent eine Website schenken wollen – also einen Gefallen tun. 

Anwälte keifen sich an

Den Vorwurf des Stimmenkaufs im Hinblick auf die Vorstandswahlen des Fechtverbands wollte Zulauf kontextualisiert haben. Mehrere Medien hatten über den Filz und die Seilschaften des früheren Präsidenten des Fechtverbands berichtet, mit dem auch Nigon freundschaftlich verbunden war. Warum man nicht etwa den «Blick» eingeklagt habe, wollte die Anwältin wissen. Schliesslich habe dieser eine ungleich grössere Reichweite als Hablützel, der damals auf Facebook «nur» rund 2000 Leute folgten.

Auch stellte sich Zulauf auf den Standpunkt, der Vorwurf des Stimmenkaufs dürfe nicht wörtlich verstanden werden. Das Wort «Stimmenkauf», hierfür führte die Hablützel-Anwältin mehrere Beispiele aus den Medien auf, könne auch in Zusammenhang mit Abstimmungen benutzt werden, ohne dass ein korrupter Vorgang beschrieben werde.

Niklaus Ruckstuhl, der Vertreter aller Privatkläger (inklusive Nigon), hatte für diese Ausführungen wenig Verständnis. Er verwies darauf, dass das angebliche Mobbing vor zwanzig, dreissig Jahren nichts zur Sache tue und das Gericht den Inhalt der öffentlichen Posts Hablützels werten solle statt der persönlichen Vergangenheit. Und dass seine Mandanten doch gegen den «Blick» hätten vorgehen müssen statt gegen die Absenderin des Posts, sei doch ein «dümmliches» Argument Zulaufs – schliesslich seien weder Nigon noch die anderen Privatkläger im zitierten «Blick»-Artikel genannt worden. 

Das liess Zulauf nicht auf sich sitzen. «Solche Sachen sollte man sich 2023 nicht anhören müssen», ereiferte sie sich. Der Gerichtspräsident verwies daraufhin auf die Möglichkeit, eine Strafanzeige gegen Ruckstuhl zu erstatten (was wiederum ziemlich gut in die heutige Zeit passen würde).

Und ob die Causa Hablützel-Bürki vs. Nigon beendet ist, ist ebenso fraglich. Als der Gerichtspräsident eröffnete, dass er am Urteil der Verleumdung festhalte, schüttelten Hablützel und Zulauf entsetzt den Kopf. Gut möglich also, dass es auch hier eine nächste Runde geben wird. 

Wir schicken Sie informiert in den Feierabend mit unseren Newsletter BaZ der Abend. Melden Sie sich hier an.

2023-06-01T19:29:11Z dg43tfdfdgfd