NACHTRäGLICHE SANKTION: REUSSER WIRD FüR VELOWEG-ABSTECHER DISQUALIFIZIERT

Marlen Reusser (Team SD Worx-Protime) erlebt in den Tagen nach dem Radrennen Gent-Wevelgem eine bittere Überraschung. Ihr Name verschwindet aus der offiziellen Ergebnisliste. Sie wurde nachträglich disqualifiziert, wie cyclingnews.com berichtet. Der Grund: ein unerlaubter Abstecher in den letzten drei Kilometern des Rennens vom Sonntag. 

Reusser musste aus bislang ungeklärten Gründen auf einen Veloweg ausweichen – die 32-Jährige befand sich plötzlich hinter einer Gruppe von Zuschauern. Ein Manöver, das nach hinten losging: Die Radfahrerin musste sich ihren Weg durch die Fans bahnen und zurück ins Peloton kämpfen. Am Ende wurde Reusser 29.

Statt Busse gibts nun die Disqualifikation

Die UCI-Regel 2.2.025 verbietet seit 2014 ausdrücklich die Nutzung von Gehwegen, Pfaden oder Radwegen, die nicht Teil des Kurses sind. Damit will man gefährliche Situationen und unfaire Vorteile verhindern.

Reusser hätte für diesen Regelverstoss mit einer Geldstrafe zwischen 200 und 500 Franken und dem Abzug von 15 Punkten aus ihrem UCI-Ranking rechnen müssen. Doch diesmal trifft sie das härteste Urteil: die Disqualifikation.

Es ist nicht der erste Fall dieser Art: Bereits 2017 mussten 15 Fahrer je 200 Franken berappen, weil sie beim Dreitage-Rennen von De Panne (Be) auf einem Fussweg fuhren. Auch der Waliser Luke Rowe (34) wurde bei der Flandernrundfahrt 2018 disqualifiziert, als er auf einen Radweg auswich. (che)

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